Allgemeine Geschäftsbedingungen

123 – Park & Fly
Inh. A. Kröning
Stand vom 15.03.2012

1. Allgemeines
I. Für alle mit 123 – Park & Fly abgeschlossenen Verträge kommen nachfolgende
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Tragen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der
Schriftform. Auch die Aufhebung der Schriftform bedarf der Schriftform.

II. Sämtliche Angebote der 123 – Park & Fly sind freibleibend und unverbindlich.
Anspruch auf einen PKW Stellplatz entsteht erst nach Rückbestätigung seitens 123 – Park &
Fly.

III. Jede Reservierungsanfrage muss mindestens 24 Stunden vor geplantem Abflug
eintreffen. Ausdrücklich erbeten sind Buchungen über das Internetportal oder per Telefax
oder Email. Telefonische Buchungen werden nur unter Angabe einer Rückrufnummer
akzeptiert, unter welcher der reservierende Kunde in den nächsten Minuten nach der
Reservierung erreichbar ist.

IV. 123 Park & Fly organisiert für jeden Kunden einen Transfer vom Parkplatz zum
Terminal und später wieder zurück. Es wird ausdrücklich Bezug auf die Sondervereinbarung
am Ende dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen.

V. Bei verspäteter Ankunft von Flügen und Abholungen vom Terminal bleibt es 123
Park & Fly vorbehalten, dem Kunden eine Wartezeit bis zur Abfahrt zum Parkplatz oder vom
Parkplatz bis zum Terminal von bis zu 45 Minuten zuzumuten, sofern durch die Verspätung weitere abzuholende Kunden betroffen sind und diesen durch den sofortigen Transfer früher eintreffender Kunden eine unzumutbare Wartezeit von über 45 Minuten entstehen würde. Es bleibt 123 Park & Fly sodann frei überlassen, nur die Fahrer der jeweils abzuholenden Fahrzeuge zu transferieren, um Sitzplatzkapazitäten einzusparen.

VI. 123 Park & Fly ist berechtigt, Reservierungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzuweisen.

VII. Alle bekannt gegebenen Preise der 123 Park & Fly beinhalten die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer.

VIII. Weder eine dauerhafte Bewachung noch Verwahrung ist Gegenstand des vorliegenden Vertrages. 123 Park & Fly übernimmt keine Obhuts- u./o. Verwahrungspflichten für die vom Kunden eingebrachten Gegenstände. Der Vertrag endet mit der Ausfahrt.
Alleinige Leistung von 123 Park & Fly ist die Bereitstellung eines PKW Stellplatzes. Weitere Leistungen sind hiermit nicht verknüpft.

IX. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände der 123 Park & Fly ist nur zum Zwecke des Einstellens und des Abholens von Fahrzeugen gestattet bzw. damit in Zusammenhang stehender Be- u. Entladetätigkeiten.

X. Der Einstellplatz gilt als korrekt übergeben und vom Kunden akzeptiert, sofern diesem nicht sofort beim Vorgang des Einstellens widersprochen wird.

XI. 123 Park & Fly vermietet keine Parkplätze, sondern stellt solche gegen
Bezahlung eines vereinbarten Nutzungsentgeltes bereit. 123 Park & Fly ist insofern von den Verpflichtungen eines „Vermieters“ in jeglicher Hinsicht befreit.

2. Informationspflicht des Kunden
I. Der Kunde verpflichtet sich vor Ankunft, 123 Park & Fly folgende Daten fernmündlich oder per Telefax zu übermitteln:
a) planmäßige Abflugszeit und Flugnummer inkl. später eintretender Änderungen derselben
b) Mitteilung darüber, ob er direkt zum Parkplatz anreist oder eine Abholung des Fahrzeugs vom Terminal wünscht
c) mit wie vielen Personen er anreist
d) ob ein Kindersitz erwünscht ist (ohne Aufpreis!)
e) ob behinderte Personen (Rollstuhlfahrer) zu den Reisenden gehören
f) Auskunft über Menge und Umfang des mitgebrachten Gepäcks
g) Eventuell weitere, gewünschte Leistungen gemäß dem Angebot der 123 Park & Fly
Berlin Schönefeld, einsehbar unter der Internetadresse: www.parken123.de
h) Mitteilung über die planmäßige Ankunftszeit der geplanten Rückkehr (Flugnummer u.a.)inklusive später eintretender Änderungen derselben (gerne auch per SMS an die Rufnummer 0151-61 02 02 52 möglich).

3. Weitere Pflichten des Kunden
I. Bei Ankunft wird dem Kunden ein Parkschein ausgestellt, ohne welchen die Ausfahrt aus dem Parkplatz später nicht möglich ist. Im Falle eines Verlustes muss der Abholer nachweisen, dass er berechtigt ist, das betreffende Fahrzeug abzuholen.

II. Die anfallenden Gebühren / Kosten sind bei Eintreffen bei 123 Park & Fly im voraus und in bar zu entrichten.

III. Es wird dem Kunden angeraten, die Fahrzeugschlüssel bei 123 Park & Fly während seiner Abwesenheit zu hinterlegen. Sollte der Kunde dies nicht wünschen oder verweigern, erklärt er sich damit einverstanden, die Kosten für eine Umsetzung des Fahrzeuges aus wichtigem Grund (z.B. Feuer, Falschparken und Behinderung anderer Fahrzeuge beim Ein- u. Ausparken) spätestens bei Abholung des Fahrzeuges zu tragen.

IV. Der Kunde verpflichtet sich, keine entzündlichen u./o. gefährliche Güter im Fahrzeug oder auf dem Gelände zu hinterlassen. Gleiches gilt für verderbliche u./o. wertvolle Gegenstände. Für alle Folgen des Verlustes oder entstehenden Schadens, gleich für welche Partei der Schaden entsteht, haftet der Kunde in vollem Umfang auch gegenüber Dritten.

V. Geht von dem eingestellten Fahrzeug Gefahr oder drohender (eingetretener) Schaden, z.B. Ölverlust etc. aus, so hat der Kunde diesen Schaden 123 Park & Fly spätestens bei Abholung des Fahrzeuges zu erstatten. Erstattungspflichtig sind auch alle Folgeschäden und Auslagen, welche 123 Park & Fly im Zusammenhang mit der Schadensbeseitigung an Dritte hatte.

VI. Ist der Kunde (i.d.R. Fahrer des Fahrzeugs) nicht (mehr) in der Lage, das Fahrzeug abzuholen, so ist eine Herausgabe an Dritte nur möglich, wenn 123 Park & Fly eine entsprechend vom eigentlichen Kunden unterschriebene, beglaubigte Abholvollmacht vorgelegt wird. Abholer, welche eine Familienangehörigkeit zum Abholer nachweisen können und glaubhaft versichern, dass der Vertragskunde verhindert ist, können das Fahrzeug ohne besonderen, noch weiteren Nachweis abholen. Der Vertragskunde stimmt dieser Vereinbarung hiermit zu.

4. Zurückbehaltungsrecht von 123 Park & Fly
I. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, z.B. Nachzahlung bei verspäteter Ankunft als geplant, so hat 123 Park & Fly ein Zurückbehaltungsrecht an dem eingestellten Fahrzeug, bis alle Kosten ausgeglichen sind.

II. Wird das vom Kunden untergebrachte Fahrzeug nicht spätestens 14 Tage nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit abgeholt, ist 123 Park & Fly berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden vom Gelände entfernen zu lassen. Alle weiteren Folgekosten hat ebenso der Kunde zu tragen. Im Falle von verspäteter Abholung empfiehlt 123 Park & Fly unbedingt, hierüber eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, ggf. via Telefax oder Email.

5. Stornierung
I. Storniert der Kunde seinen Auftrag, so ist dies ab 48 Stunden vor ursprünglich geplanter Ankunft am Parkplatz kostenpflichtig in voller Höhe des ursprünglich vereinbarten Auftragswertes.

II. Wird der vorliegende Auftrag außerhalb der in Punkt I genannten Frist storniert, so entsteht 123 Park & Fly ein Anspruch in Höhe von 30% des entfallenen Umsatzes.

6. Haftung von 123 Park & Fly
I. 123 Park & Fly haftet nicht für Verspätungen des Kunden bezüglich seiner Ankunft am Flughafen, sofern dieser zwar 120 Minuten vor Abflug am Parkplatz antrifft, aber höhere Gewalt die Verspätung verursacht. Höhere Gewalt wird hier definiert mit Wetterbedingungen (Eis, Blitzeis, Stau, Unfall, Fahrzeugdefekt u.s.w.).

II. Das Abstellen des Fahrzeuges durch von 123 Park & Fly bereit gestellten Parkflächen erfolgt auf Gefahr des Kunden. 123 Park & Fly übernimmt keine Haftung für den (unwahrscheinlichen) Fall der Beschädigung des abgestellten Fahrzeuges, Einbruch, Diebstahl, höhere Gewalt (Unwetter, Brandschaden etc.).

III. Wünscht der Kunde eine Abholung vom Abflugterminal, indem das Ansteuern des Parkplatztes von 123 Park & Fly aus Gründen der Zeitersparnis oder anderen Gründen vermieden wird, haftet 123 Park & Fly für das Überführen des Fahrzeuges vom Abflugterminal zum Parkplatz nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde bestätigt mit Übergabe des Fahrzeuges an 123 Park & Fly überdies, dass sich dieses in einem einwandfreien, technischen und fahrbereiten Zustand befindet. Auf ein Vorschadensprotokoll wird in beiderseitigem Einvernehmen aus Zeitgründen verzichtet.

IV. Für Personenschäden, welche auf dem Geländer der 123 Park & Fly oder im Verlauf des durchgeführten Shuttleservice auftreten, übernimmt 123 Park & Fly Haftung nur nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine eventuelle Haftung seitens 123 Park & Fly erlischt vollständig mit Ausfahren des Fahrzeuges vom Parkplatz.

V. 123 Park & Fly übernimmt zu keinem Zeitpunkt Haftung für die vom Kunden mitgebrachten Gepäckstücke und deren Inhalte.

VI. 123 Park & Fly haftet zu keiner Zeit von Gefahren (z.B. Brand, Explosion etc.), welche von dem vom Kunden eingestellten Fahrzeug ausgehen.

7. Vorschriften auf dem Gelände von 123 Park & Fly
I. Auf dem gesamten Gelände gelten die Vorschriften der Strassenverkehrsordnung als vereinbart.

II. Es gilt Schritttempo, max. 7 km/h als vereinbart.

III. Dem Personal von 123 Park & Fly Berlin Schönefeld ist auf erste Anordnung unbedingt Folge zu leisten.

IV. Bei einem Verstoß gegen o.g. Punkte entlässt der Kunde 123 Park & Fly aus jeglicher Haftung.

V. 123 Park & Fly haftet in keinem Fall vom Kunden auf dem Gelände verursachter Sach- u. Personenschäden. Der Kunde wird für diesen Fall darauf hingewiesen, darauf zu achten, dass
a) er nicht alkoholisiert das Gelände befährt
b) das Fahrzeug TÜV bis zur geplanten Abholung des Fahrzeuges hat
c) der Halter des Fahrzeugs ist dafür verantwortlich, dass der Fahrer im Besitz einer  gültigen Fahrerlaubnis ist.

8. sonstige Bestimmungen
I. Erfüllungsort und Ort des Gerichtsstandes ist der Standort des jeweiligen Parkplatzes, es sei denn, das gesetzliche Richtlinien etwas anderes vorsehen.

II. Für den Fall, dass einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen gültiges Recht verstoßen, so werden die übrigen, gültigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Bezüglich der nicht gültigen Vereinbarungen verpflichten sich beide Parteien, unverzüglich eine solche zu finden, welche den gesetzlichen Regelungen entspricht und den gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die gewünschte Vereinbarung am nächsten kommt.

III. Nebenabreden bestehen nicht, es sei denn, diese wurden schriftlich vereinbart.

IV. Es gilt deutsches Recht als vereinbart.